{"id":2151,"date":"2015-02-16T23:49:37","date_gmt":"2015-02-16T22:49:37","guid":{"rendered":"http:\/\/www.kj-fotografie.net\/shootings\/?page_id=2151"},"modified":"2016-12-08T12:05:55","modified_gmt":"2016-12-08T11:05:55","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.kj-fotografie.net\/shootings\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<h3>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr Auftragsarbeiten<\/h3>\n<p><strong>Karin\/Joe Fotografie, Karin Winter, Joe Winter, Stand 15.11.2016<\/strong><\/p>\n<h4>1. Allgemeiner Teil<\/h4>\n<p>1.1. Verkauf, Dienstleistungen und Lieferung erfolgen ausschlie\u00dflich zu den nach stehenden genannten Bedingungen. Sie gelten f\u00fcr alle Angebote und erteilten Auftr\u00e4ge von Karin\/Joe Fotografie, Karin Winter und Joe Winter. Die Auftragserteilung gilt als Anerkennung dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen.<br \/>\n1.2. Sie gelten als vereinbart mit der Beauftragung von Karin\/Joe Fotografie, der Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots der Fotografen durch den Kunden, sp\u00e4testens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials.<br \/>\n1.3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erkl\u00e4ren. Abweichenden Gesch\u00e4ftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen und erlangen keine G\u00fcltigkeit, es sei denn, dass die Fotografen diese schriftlich anerkennt.<br \/>\n1.4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Gesch\u00e4ftsbeziehung auch ohne ausdr\u00fcckliche Einbeziehung auch f\u00fcr alle zuk\u00fcnftigen Auftr\u00e4ge, Angebote, Lieferungen und Leistungen der Fotografen.<br \/>\n1.5. Karin\/Joe Fotografie besteht aus zwei Fotografen, Karin Winter und Joe Winter und bei Buchung des Teams werden auch beide Fotografen gebucht, au\u00dfer es ist anders vereinbart und bedarf der schriftlichen Form. Bei Buchungen von Paketen unter 5h, z.B. Hochzeiten oder private Shootings, Businessshootings, usw. beh\u00e4lt sich Karin\/Joe Fotografie vor, nur eine\/n Fotograf\/in zu stellen. Kunden werden nach M\u00f6glichkeit bei Buchung dar\u00fcber informiert, au\u00dfer es ist schriftlich explizit vereinbart, dass zwei Fotografen des Teams Vorort sind, hier muss ein Aufpreis vereinbart werden je nach Art und Dauer des Auftrags.<\/p>\n<h4>2. Auftragsablauf, Leistung und Gew\u00e4hrleistung<\/h4>\n<p>2.1. Terminvereinbarungen sind Bestandteil des Auftrages.<br \/>\n2.2. Karin\/Joe Fotografie wird den erteilten Auftrag sorgf\u00e4ltig ausf\u00fchren und kann den Auftrag auch &#8211; zur G\u00e4nze oder zum Teil &#8211; durch Dritte (Labors etc.) ausf\u00fchren lassen. Sofern der Vertragspartner keine schriftlichen Anordnungen trifft, ist der Fotograf hinsichtlich der Art der Durchf\u00fchrung des Auftrags frei. Dies gilt insbesondere f\u00fcr die Bildauffassung, die Auswahl der Fotomodelle, des Aufnahmeorts und der angewendeten optisch-technischen (fotografischen) Mittel. Abweichungen von fr\u00fcheren Lieferungen stellen als solche keinen Mangel dar. Eventuelle \u00c4nderungsw\u00fcnsche nachtr\u00e4glich k\u00f6nnen gesondert berechnet werden.<br \/>\n2.3. F\u00fcr M\u00e4ngel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Vertragspartners zur\u00fcckzuf\u00fchren sind, wird nicht gehaftet (\u00a7 1168a ABGB). Jedenfalls haftet der Fotograf nur f\u00fcr Vorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit.<br \/>\n2.4. S\u00e4mtliche Arbeiten werden mit gr\u00f6\u00dftm\u00f6glicher Sorgfalt und nach bestem K\u00f6nnen und Gewissen ausgef\u00fchrt oder an andere Firmen auf gleich hohem Niveau weitergegeben.<br \/>\n2.5. Der Vertragspartner tr\u00e4gt das Risiko f\u00fcr alle Umst\u00e4nde, die nicht in der Person des Fotografen liegen, wie Wetterlage bei Au\u00dfenaufnahmen, rechtzeitige Bereitstellung von Produkten und Requisiten, Ausfall von Modellen, Reisebehinderungen etc.<br \/>\n2.6 Sendungen reisen auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners.<br \/>\n2.7. Im Fall der Mangelhaftigkeit steht dem Vertragspartner nur ein Verbesserungsanspruch durch den Fotografen zu. F\u00fcr unerhebliche M\u00e4ngel wird nicht gehaftet. Farbdifferenzen bei Nachbestellungen gelten nicht als erheblicher Mangel.<br \/>\n2.8. Eine Lieferverz\u00f6gerung, verursacht durch h\u00f6here Gewalt, Betriebsst\u00f6rungen, Lieferfrist\u00fcberschreitung von Vorlieferanten etc., begr\u00fcndet keinen Anspruch auf R\u00fccktritt vom Vertrag sowie direkten oder indirekten Schadenersatz wegen Nichterf\u00fcllung des Liefervertrages.<br \/>\n2.9. Der R\u00fccktritt von einem Auftrag oder einer Bestellung ist zu den unter Punkt 4. Stornobedingungen angef\u00fchrten Stornobedingungen und erst nach einer schriftlichen Best\u00e4tigung von Karin\/Joe Fotografie g\u00fcltig.<br \/>\n2.10. Die Ware oder Dienstleistung bleibt bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung das Eigentum von Karin\/Joe Fotografie. Der Ersatz s\u00e4mtlicher Mahn- und Inkassospesen sowie Verzugszinsen lt. Punkt 3.3. gilt als vereinbart.<br \/>\n2.11. M\u00fcndliche Vereinbarungen bed\u00fcrfen einer schriftlichen Best\u00e4tigung damit sie G\u00fcltigkeit erlangen.<\/p>\n<h4>3. Preise, Zahlungsbedingungen, Anzahlung<\/h4>\n<p>3.1. Mangels ausdr\u00fccklicher schriftlicher Vereinbarung steht dem Fotografen ein Werklohn (Honorar) nach seinen jeweils g\u00fcltigen Preislisten, sonst ein angemessenes Honorar zu.<br \/>\n3.2. Berechnet werden die am Tag der Lieferung g\u00fcltigen Preise in Euro.<br \/>\n3.3. Alle Material- und sonstigen Kosten (Requisiten, Produkte, Modelle, Reisekosten, Aufenthaltsspesen, Visagisten etc.), auch wenn deren Beschaffung durch den Fotografen erfolgt, sind gesondert zu bezahlen.<br \/>\n3.4. Im Zuge der Durchf\u00fchrung der Arbeiten vom Vertragspartner gew\u00fcnschte \u00c4nderungen gehen zu seinen Lasten.<br \/>\n3.5.Konzeptionelle Leistungen (Beratung, Layout, sonstige grafische Leistungen etc.) sind im Aufnahmehonorar nicht enthalten. Dasselbe gilt f\u00fcr einen \u00fcberdurchschnittlichen organisatorischen Aufwand oder einen solchen Besprechungsaufwand.<br \/>\n3.6. Ein Fototermin kann reserviert werden, gilt allerdings erst bei Erhalt der vereinbarten Anzahlung als gebucht. Bis Erhalt der Anzahlung kann der Termin anderweitig vergeben werden.<br \/>\n3.7. Bei Auftragserteilung werden mindestens 50\u20ac bis zu 30% des Gesamtbetrages als Anzahlung f\u00e4llig.<br \/>\n3.8. Der Rechnungsbetrag ist bei Erstellung des Werkes oder bei \u00dcbergabe des fertigen Werkes, aber sp\u00e4testens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Werkes zahlbar.<br \/>\n3.9. Bei Zahlungsverzug werden Mahn- und Inkassospesen sowie Verzugszinsen in H\u00f6he von 8% berechnet. Der Ersatz dieser Spesen gilt als vereinbart. Der Auftraggeber erkl\u00e4rt sich einverstanden, dass im Falle von Zahlungsverzug alle Arbeiten und Waren bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung einbehalten werden.<br \/>\n3.10. In Rechnung gestellte, aber nicht bezahlte Daten und Bilder bleiben das Eigentum von Karin\/Joe Fotografie und stehen Karin\/Joe Fotografie ohne jegliche Einschr\u00e4nkung der Nutzungsrechte zu Verf\u00fcgung.<\/p>\n<h4>4. Stornobedingungen<\/h4>\n<p>4.1. F\u00fcr Stornierungen von Hochzeitsfotografie-Auftr\u00e4gen durch den Auftraggeber gelten folgende Stornos\u00e4tze ab der Auftragserteilung als vereinbart:<br \/>\nBis zu 3 Monate vor dem Hochzeitstermin: 30% der Auftragssumme<br \/>\nBis zu 2 Wochen vor dem Hochzeitstermin: 50 % der Auftragssumme<br \/>\nab 1 Woche vor der Hochzeit: 70% der Auftragssumme<br \/>\n4.2. F\u00fcr Stornierungen aller sonstigen Fotoauftr\u00e4gen (keine Hochzeit) gelten folgende Stornos\u00e4tze ab der Auftragserteilung als vereinbart:<br \/>\nBis zu 2 Wochen vor dem Shootingtermin kann die Anzahlung als Gutschrift f\u00fcr einen Ersatztermin einbehalten werden oder auf Wunsch zur\u00fcckgezahlt werden.<br \/>\n2 Wochen bis zu 24h vor dem Shootingtermin wird die Anzahlung als Gutschrift auf ein Ersatzshooting einbehalten.<br \/>\nAb 24h vor dem Shooting wird die Anzahlung als Stornogeb\u00fchr einbehalten und kann nur bei nachweislich wichtigen Verhinderungsgr\u00fcnden bei einem Folgeshooting angerechnet werden. Dazu bedarf es dem Einverst\u00e4ndnis und schriftlicher Zustimmung der Fotografen.<br \/>\nWird ein Shooting ohne Anzahlung ausgemacht und k\u00fcrzer als 24h vor dem Termin storniert, wird eine Stornogeb\u00fchr von 50\u20ac verrechnet und muss innerhalb von 14 Tagen \u00fcberwiesen werden auf das Gesch\u00e4ftskonto von Karin\/Joe Fotografie.<br \/>\n4.3. Sollte ein Fotograf des Teams Karin\/Joe Fotografie durch Krankheit, h\u00f6here Gewalt oder sonstigen wichtigen Gr\u00fcnden nicht zum vereinbarten Termin erscheinen k\u00f6nnen, wird dieser Umstand dem Kunden oder der Kundin baldestm\u00f6glich vorab mitgeteilt und es k\u00f6nnen keine Schadensanspr\u00fcche geltend gemacht werden.<br \/>\nBei Paketbuchung unter Gold, das hei\u00dft unter 5h wird kein Ersatzfotograf bereitgestellt, bei Ausfall eines Fotografen. Das bedeutet die Hochzeit wird ohne Preisnachlass oder Verg\u00fcnstigung von Karin oder Joe begleitet.<br \/>\nKarin&amp;Joe Fotografie bem\u00fcht sich ab 5h, ab Paket Gold einen zweiten Ersatzfotografen bereitzustellen, sollte ein Fotograf ausfallen, kann aber keine Garantie \u00fcbernehmen. Es kann keine Preisminderung geltend gemacht werden.<br \/>\nSollten beide Fotografen ausfallen, wird sich Karin\/Joe Fotografie nach M\u00f6glichkeit bem\u00fchen, Ersatzfotografen zu finden und zu vermitteln. In diesem Fall entstehen dem Kunden keine Kosten seitens Karin\/Joe Fotografie und eine eventuell bereits geleistete Anzahlung wird r\u00fcckerstattet.<br \/>\n4.4. Eine Teilstornierung von vereinbarten Hochzeitspaketen, wie zum Beispiel ein Down Grade von Paket Diamant auf Platin ist nur mit dem Einverst\u00e4ndnis von Karin\/Joe Fotografie m\u00f6glich. In diesem Fall wird die Stornierung mit einer Ausfallsentsch\u00e4digung von 50% der Einbu\u00dfen abgegolten. Eine Teilstornierung von Buchungen unter Paket Gold 5h ist nicht m\u00f6glich.<\/p>\n<h4>5. Nutzungsrechte<\/h4>\n<p>5.1. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht \u00fcbertragen f\u00fcr die private Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck.<br \/>\n5.2. Jede \u00fcber 5.1. hinausgehende Nutzung und Verwertung zu kommerziellen Zwecken oder zu Werbe- und Gesch\u00e4ftszwecken ist nicht erlaubt, au\u00dfer es ist vorher schriftlich vereinbart. Das gilt insbesondere f\u00fcr jegliche Bearbeitung, \u00c4nderung oder Umgestaltung des Bildmaterials, sowie jegliche Ver\u00f6ffentlichung zu Werbe- oder Gesch\u00e4ftszwecken, au\u00dfer es ist schriftlich explizit vorher vereinbart worden.<br \/>\n5.3. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm einger\u00e4umten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu \u00fcbertragen.<br \/>\n5.4. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild, ausgenommen ist die Hochzeitsfotografie.<br \/>\n5.5. Jegliches vom Fotografenteam angefertigtes Bildmaterial kann zur Eigenwerbung von Karin\/Joe Fotografie in analoger und digitaler Form, ausgedruckt wie auch in diversen Medien genutzt werden. Dar\u00fcber wird eine Weitergabe des Bildmaterials an Dritte zur Ver\u00f6ffentlichung zu Werbe- oder Gesch\u00e4ftszwecken ausgeschlossen. Der oder die Kundin kann dagegen in schriftlicher Form Einspruch erheben, allerdings erh\u00f6ht sich damit der jeweilige Preis um 15% des urspr\u00fcnglichen Preises und kann auch im Nachhinein, bei Zur\u00fcckziehen des Einverst\u00e4ndnisses verrechnet werden. Gegen einzelne Fotos die der oder die KundIn als unangemessen oder unvorteilhaft ansieht, kann auch ohne Aufpreis auf Nutzung verzichtet werden, die Entscheidung dar\u00fcber obliegt dem Fotografenteam.<br \/>\n5.6. Der Fotograf ist berechtigt, die Lichtbilder in jeder ihm geeignet erscheinenden Weise (auch auf der Vorderseite) mit seiner Herstellerbezeichnung zu versehen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, f\u00fcr die Integrit\u00e4t der Herstellerbezeichnung zu sorgen, und zwar insbesondere bei erlaubter Weitergabe an Dritte (Drucker etc.). Erforderlichenfalls ist die Herstellerbezeichnung anzubringen bzw. zu erneuern. Dies gilt insbesondere auch f\u00fcr alle bei der Herstellung erstellten Vervielf\u00e4ltigungsmittel (Lithos, Platten etc).<br \/>\n5.7. Unbeschadet aller gesetzlichen Anspr\u00fcche nach den \u00a7\u00a7 81ff und 91ff UrhG gilt im Fall der Verletzung der Urheber- und\/oder Leistungsschutzrechte an den vertragsgegenst\u00e4ndlichen Aufnahmen folgendes: Die Anspr\u00fcche nach \u00a7 87 UrhG stehen unabh\u00e4ngig von einem Verschulden zu. Im Fall der Verletzung des Rechts auf Herstellerbezeichnung steht als immaterieller Schaden (\u00a7 87 Abs. 2 UrhG) vorbehaltlich eines hinzukommenden Verm\u00f6gensschadens (\u00a7 87 Abs. 1 UrhG) zumindest ein Betrag in der H\u00f6he des angemessenen Entgelts (\u00a7 86 UrhG) zu. Der Auskunftsanspruch nach \u00a7 87a Abs. 1 UrhG gilt auch f\u00fcr den Beseitigungsanspruch.<br \/>\n5.8. Der Fotograf wird die Aufnahme ohne Rechtspflicht bis zu drei Jahren archivieren. Im Fall des Verlusts oder der Besch\u00e4digung stehen dem Vertragspartner keinerlei Anspr\u00fcche zu.<\/p>\n<h4>6. Haftung<\/h4>\n<p>6.1. F\u00fcr die Einholung einer allenfalls erforderlichen Zustimmung abgebildeter Gegenst\u00e4nde (z.B. Werke der Bildenden Kunst, Muster und Modelle, Marken, Fotovorlagen etc.) oder Personen (z.B. Modelle) hat der Vertragspartner zu sorgen. Er h\u00e4lt den Fotografen diesbez\u00fcglich schad- und klaglos, insbesondere hinsichtlich der Anspr\u00fcche nach \u00a7\u00a7 78 UhrG, 1041 ABGB. Der Fotograf garantiert die Zustimmung von Berechtigten (Urheber, abgebildete Personen etc.), insbesondere von Modellen, nur im Fall ausdr\u00fccklicher schriftlicher Zusage f\u00fcr die vertraglichen Verwendungszwecke.<br \/>\n6.2. Dem Auftraggeber stehen bei \u00dcberschreitung eines von Karin\/Joe Fotografie angegebenen Liefertermins keine Ersatzanspr\u00fcche zu, es sei denn, die Lieferverz\u00f6gerung wurde von den Fotografen oder einer der Zulieferfirmen grob fahrl\u00e4ssig oder vors\u00e4tzlich verursacht.<br \/>\n6.3. Im Fall des Verlusts oder der Besch\u00e4digung von \u00fcber Auftrag hergestellten Aufnahmen (Diapositive, Negativmaterial, Digitale Daten) haftet der Fotograf &#8211; aus welchem Rechtstitel immer &#8211; nur f\u00fcr Vorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit. Die Haftung ist auf eigenes Verschulden und dasjenige seiner Bediensteten beschr\u00e4nkt; f\u00fcr Dritte (Labors etc.) haftet der Fotograf nur f\u00fcr Vorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit bei der Auswahl. Jede Haftung ist auf die Materialkosten und die kostenlose Wiederholung der Aufnahmen (sofern und soweit dies m\u00f6glich ist) beschr\u00e4nkt. Weitere Anspr\u00fcche stehen dem Auftraggeber nicht zu; der Fotograf haftet insbesondere nicht f\u00fcr allf\u00e4llige Reise- und Aufenthaltsspesen sowie f\u00fcr Drittkosten (Modelle, Assistenten, Visagisten und sonstiges Aufnahmepersonal) oder f\u00fcr entgangenen Gewinn und Folgesch\u00e4den.<br \/>\n6.4. Punkt 6.3. gilt entsprechend f\u00fcr den Fall des Verlusts oder der Besch\u00e4digung \u00fcbergebener Vorlagen (Filme, Layouts, Display-St\u00fccke, sonstige Vorlagen etc.) und \u00fcbergebene Produkte und Requisiten. Wertvollere Gegenst\u00e4nde sind vom Vertragspartner zu versichern.<br \/>\n6.5. Eine Haftung wird ebenfalls f\u00fcr den Fall ausgeschlossen, dass durch Einwirkung von au\u00dfen, Unfall oder Krankheit oder h\u00f6herer Gewalt vor oder w\u00e4hrend des vereinbarten Foto-Termins die Aufnahmen nicht stattfinden k\u00f6nnen oder w\u00e4hrenddessen abgebrochen werden m\u00fcssen. Nach M\u00f6glichkeit wird bei Ausfall des Fotografen Teams ein Ersatzfotograf oder Ersatzfotografin gestellt, kann aber nicht garantiert werden, siehe Punkt 4 Stornobedingungen.<\/p>\n<h4>7. Salvatorische Klausel<\/h4>\n<p>7.1 Sollte ein Teil dieser Vereinbarung nichtig oder unwirksam sein oder werden, so soll an die Stelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung eine sinnvolle und dem Geist dieser Vereinbarung angemessene Ersatzregelung treten, von der angenommen werden kann, dass die Parteien sie vereinbart h\u00e4tten, wenn sie die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit gekannt h\u00e4tten. Die \u00fcbrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung bleiben von der Nichtigkeit oder Unwirksamkeit unber\u00fchrt.<\/p>\n<h4>8. Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand<\/h4>\n<p>8.1. Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand f\u00fcr alle sich aus m\u00fcndlicher oder schriftlicher Auftragserteilung sowie aus meinen Lieferungen ergebenden Rechte und Pflichten ist ausschlie\u00dflich Korneuburg.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr Seminare und Workshops von Karin&amp;Joe Fotografie<\/h3>\n<p>Karin\/Joe Fotografie, Karin Winter, Joe Winter, Stand 15.11.2016<\/p>\n<h4>1. Anmeldung zu Seminaren und Workshops<\/h4>\n<p>Die Anmeldung zur Teilnahme an Seminaren und Workshops erfolgt schriftlich auf einem gesonderten Anmeldeformular das per Mail oder telefonisch angefordert werden kann. Anmeldungen werden in der Reihenfolge der Anmeldungen und in weiterer Folge des Zahlungseinganges auf dem Konto von Karin&amp;Joe Fotografie ber\u00fccksichtigt. Mit Zugang der schriftlichen Best\u00e4tigung durch Karin&amp;Joe Fotografie beim Teilnehmer per Mail kommt der Vertrag zustande.<\/p>\n<h4>2.Zahlungsbedingungen<\/h4>\n<p>Der Teilnehmer hat das Entgeld f\u00fcr das Seminar oder den Workshop sp\u00e4testens bis zu dem in der Rechnung genannten Termin auf das Konto von Karin&amp;Joe Fotografie zu begleichen.<\/p>\n<h4>3.Zahlungsverzug<\/h4>\n<p>Bei Zahlungsverzug berechnet Karin&amp;Joe Fotografie Mahn- und Inkassospesen sowie Verzugszinsen ab Leistungsdatum in H\u00f6he von 8% \u00fcber Basiszinssatz laut Zinsregelung vom 1.8.2002. Der Ersatz dieser Spesen gilt als vereinbart.<\/p>\n<h4>4. Storno- und R\u00fccktritt- sowie Umbuchungsbedingungen<\/h4>\n<p>4.1. Stornobedingungen einer Veranstaltung<\/p>\n<p>Der Teilnehmer kann bis zu 30 Tage vor Termin des gebuchten Workshops oder Seminars schriftlich vom Vertrag zur\u00fccktreten. Ma\u00dfgebend ist der Eingang der R\u00fccktrittserkl\u00e4rung sowie eine schriftliche K\u00fcndigungsbest\u00e4tigung durch Karin&amp;Joe Fotografie. Bereits bezahlte Entgelte f\u00fcr Seminare oder Workshops werden in diesem Fall abz\u00fcglich einer Bearbeitungsgeb\u00fchr von 25\u20ac exkl. Ust. zur\u00fcck erstattet. Bei Stornierung oder R\u00fccktritt k\u00fcrzer als 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung kommen folgende Fristen zum Einsatz:<\/p>\n<p>Bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% der Seminar- oder Workshopgeb\u00fchr<\/p>\n<p>Bis 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn 70% der Seminar- oder Workshopgeb\u00fchr<\/p>\n<p>Ab 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn 100% der Seminar- oder Workshopgeb\u00fchr<\/p>\n<p>Bei Nichterscheinen des Teilnehmers beim Seminar oder Workshop ist der gesamte Beitrag zu bezahlen.<\/p>\n<p>4.2. Bearbeitungsgeb\u00fchr bei Storno oder Umbuchung<\/p>\n<p>Wird ein Seminar oder Workshop durch den Teilnehmer storniert oder umgebucht auf einen anderen Workshop, gilt eine Bearbeitungsgeb\u00fchr von 25\u20ac excl. Umsatzsteuer. Ab dem 30 Tag vor der Veranstaltung gelten die Stornos\u00e4tze laut 4.1.<\/p>\n<p>4.3. Absage von Seminaren oder Veranstaltungen durch Karin&amp;Joe Fotografie<\/p>\n<p>Karin&amp;Joe Fotografie ist berechtigt Workshops oder Seminare aus wichtigen Gr\u00fcnden \u2013 insbesondere bei ungen\u00fcgender Beteiligung oder wegen Erkrankung des Models oder des oder der Vortragenden etc. \u2013 abzusagen. Die Teilnehmer werden hiervon schnellstm\u00f6glich in schriftlicher Form, bevorzugt per Mail, informiert. Etwaige bereits gezahlte Entgelte werden in voller H\u00f6he r\u00fcckerstattet. Weitergehende Schadenersatzanspr\u00fcche sind ausgeschlossen.<\/p>\n<h4>5. Wechsel der Vortragenden oder des Models<\/h4>\n<p>Soweit sich der Inhalt der Veranstaltung nicht wesentlich \u00e4ndert oder verschlechtert, ist Karin&amp;Joe Fotografie berechtigt den oder die Vortragenden wie auch das oder Modelle zu wechseln. Eine solche \u00c4nderung berechtigt den Teilnehmer nicht zum R\u00fccktritt der Veranstaltung oder zur Geltendmachung einer Verminderung des zu bezahlenden Betrages f\u00fcr die Veranstaltung.<\/p>\n<h4>6.Haftung<\/h4>\n<p>Alle Ger\u00e4te und Einrichtungsgegenst\u00e4nde von Karin&amp;Joe Fotografie sowie am Veranstaltungsort sind pfleglich und mit Umsicht zu behandeln. F\u00fcr Sch\u00e4den durch den Teilnehmer, hat dieser in vollem Umfang aufzukommen.<\/p>\n<p>Die Teilnahme an Veranstaltungen von Karin&amp;Joe Fotografie erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung f\u00fcr Unf\u00e4lle, Verlust oder Besch\u00e4digung der mitgebrachten Ausr\u00fcstung ist ausgeschlossen.<\/p>\n<h4>7. Nutzungsrechte<\/h4>\n<p>S\u00e4mtliche Unterlagen aus den Seminaren und Workshops von Karin&amp;Joe Fotografie sind geistiges Eigentum von Karin&amp;Joe Fotografie und d\u00fcrfen ohne schriftliche Genehmigung des Urhebers weder komplett noch auszugsweise f\u00fcr gewerbliche Zwecke verwendet werden.<br \/>\nS\u00e4mtliche Fotografien die von den Teilnehmern im Zuge der Seminare und Workshops bei Karin&amp;Joe Fotografie hergestellt werden, d\u00fcrfen von Karin&amp;Joe Fotografie zu Werbezwecke sowie zur Dokumentation der Veranstaltung verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte Personen ist ausgeschlossen.<\/p>\n<h4>8. Ver\u00f6ffentlichung von Aufnahmen durch die Teilnehmer<\/h4>\n<p>Die von den Teilnehmern erstellten Aufnahmen w\u00e4hrend der Seminare und Workshops d\u00fcrfen von den Teilnehmern ausschlie\u00dflich zu privaten Zwecken und keinesfalls zu kommerziellen Zwecken genutzt werden. Die Teilnahme an Fotowettbewerben mit den erstellten Bildern unterliegt einer Sperrfrist von einem Jahr.<\/p>\n<p>Mit etwaigen Modellen m\u00fcssen Model Release Vertr\u00e4ge abgeschlossen werden, dass die Verwendungsrechte an den Bildern regeln. Formularvordrucke werden von Karin&amp;Joe Fotografie zu Verf\u00fcgung gestellt.<\/p>\n<h4>9. Ausschluss eines Teilnehmers vom Seminar oder vom Workshop<\/h4>\n<p>Karin&amp;Joe Fotografie beh\u00e4lt sich das Recht vor Teilnehmer der Veranstaltung bei ungeb\u00fchrlichem Benehmen oder bei St\u00f6rungen der Veranstaltung trotz mehrmaliger Abmahnungen von der Veranstaltung auszuschlie\u00dfen. In diesem Fall kann keine R\u00fcckerstattung des bereits gezahlten Entgeltes gemindert oder r\u00fcckerstattet werden.<\/p>\n<h4>10. Newsletter<\/h4>\n<p>Bei Buchung eines Seminares oder Workshops bei Karin&amp;Joe Fotografie willigt der buchende Kunde ausdr\u00fccklich ein, den Newsletter von Karin&amp;Joe Fotografie zu zuk\u00fcnftigen Workshops oder Seminaren zu erhalten. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden. Eine Weitergabe von Daten an Dritte ist ausgeschlossen.<\/p>\n<h4>11. Salvatorische Klausel<\/h4>\n<p>Sollte ein Teil dieser Vereinbarung nichtig oder unwirksam sein oder werden, so soll an die Stelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung eine sinnvolle und dem Geist dieser Vereinbarung angemessene Ersatzregelung treten, von der angenommen werden kann, dass die Parteien sie vereinbart h\u00e4tten, wenn sie die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit gekannt h\u00e4tten. Die \u00fcbrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung bleiben von der Nichtigkeit oder Unwirksamkeit unber\u00fchrt.<\/p>\n<h4>12. Vertragspartner,Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand<\/h4>\n<p>Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand f\u00fcr alle sich aus m\u00fcndlicher oder schriftlicher Auftragserteilung sowie aus meinen Lieferungen ergebenden Rechte und Pflichten ist ausschlie\u00dflich Korneuburg.<\/p>\n<p>Vertragspartner<\/p>\n<p>Karin&amp;Joe Fotografie<\/p>\n<p>Hauptstra\u00dfe 31<\/p>\n<p>2111 Oberg\u00e4nserndorf<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr Auftragsarbeiten Karin\/Joe Fotografie, Karin Winter, Joe Winter, Stand 15.11.2016 1. Allgemeiner Teil 1.1. Verkauf, Dienstleistungen und Lieferung erfolgen ausschlie\u00dflich zu den nach stehenden genannten Bedingungen. Sie gelten f\u00fcr alle Angebote und erteilten Auftr\u00e4ge von Karin\/Joe Fotografie, Karin Winter und Joe Winter. Die Auftragserteilung gilt als Anerkennung dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen. 1.2. 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